Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,5, Universit?t Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Vollendung der Wirtschafts- und W?hrungsunion hat die Europ?ische Union einen sehr hohen Grad ?konomischer Integration erreicht. Diese Integration ist ein gro er Fortschritt f?r die europ?ischen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Auf Ebene der heutigen EU-Staaten ist wirtschaftlicher Fortschritt seit der Industrialisierung auch mit sozialem Fortschritt verbunden gewesen. Wichtigerer Ausdruck sind Kollektivverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und die daraus resultierenden Tarifvertr?ge. Es stellt sich die Frage, warum ein solcher sozialer Fortschritt nicht auch auf europ?ischer Ebene stattgefunden hat, namentlich, warum es keine europ?ischen Tarifvertr?ge gibt, was bei dem hohen erreichten Grad der ?konomischen Integration zu erwarten w?re. Dies ist eine Frage, der sich diese Arbeit annimmt. Zuvor werden die bisherigen kollektivrechtlichen Regelungen der EU vor dem Hintergrund des deutschen Tarifrechts betrachtet. Weiterhin wird versucht, die Fragen nach der Notwendigkeit von Tarifvertr?gen und ihrer m?glichen Verankerung auf europ?ischer Ebene zu beantworten. Die Betrachtung beschr?nkt sich dabei auf die Ebene der EU, da dort durch den hohen Integrationsgrad am ehesten Tarifvertr?ge zu erwarten w?ren.
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