teilung der urs chlichen Zusammenh nge zu erleichtern geeignet sind und die andererseits bei der Invalidenbegu tach tung den recht- lichen Grundlagen des Versicherungs anspruchs hinreichend Rechnung tragen. Auch die verschiedenen Formen der Unfall- und Invalidenbegutachtung, die meines Erachtens trotz ihrer zum Teil erheblichen Unterschiede keine gen gend scharfe Trennung vielfach zu erfahren pflegen, habe ich m glichst bersichtlich nebeneinander...